Verfallen alte Urlaubsansprüche im Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verfallen alte Urlaubsansprüche im Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader, hier meine Frage nochmal allgemeiner. Ich hatte im Jahr 2011 noch Resturlaub aus 2010. In 2011 war ich durchgängig krank und anschließend im Beschäftigungsverbot, 2012 habe ich entbunden, daher konnte ich meinen Resturlaub aus 2010 nicht nehmen. Meine Elternzeit endete im Mai 2013. Können alte Urlaubsansprüche (2010) im Beschäftigungsverbot verfallen? Mit freundlichen Grüßen

von kribra am 06.06.2013, 21:16



Antwort auf: Verfallen alte Urlaubsansprüche im Beschäftigungsverbot?

Hallo, wenn sie die ganze Zeit nur Beschäftigungsverbot gewesen wären, würde der Anspruch gemäß § 17 BEEG noch bestehen. Aber auch Langzeitkranken ist ein Urlaubsanspruch von mind. 20 Tagen (bei 5-Tage-Woche) gutzuschreiben. Viele Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2013



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