Sehr geehrte Frau Bader, hier meine Frage nochmal allgemeiner. Ich hatte im Jahr 2011 noch Resturlaub aus 2010. In 2011 war ich durchgängig krank und anschließend im Beschäftigungsverbot, 2012 habe ich entbunden, daher konnte ich meinen Resturlaub aus 2010 nicht nehmen. Meine Elternzeit endete im Mai 2013. Können alte Urlaubsansprüche (2010) im Beschäftigungsverbot verfallen? Mit freundlichen Grüßen
von kribra am 06.06.2013, 21:16