Hallo Frau Bader, mein Kind ist unehelich auf die Welt gekommen, allerdings möchte mein jetziger Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen, damit er von Anfang an als Vater in der Geburtsurkunde steht und rechtlich der Vater ist. Wir werden auch bald heiraten. Der biologische Vater meines Kindes, möchte nichts mit uns zu tun haben, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob er sich das nicht irgendwann einmal anders überlegen wird. Deswegen würde ich gern wissen, ob es nach der Vaterschaftsanerkennung und unserer Hochzeit noch eine Möglichkeit gibt, die Vaterschaft anzufechten o.ä??? Da mich der leibliche Vater meines Kindes schon während der Schwangerschaft massiv bedroht hat, habe ich einfach nur Angst vor ihm, und Angst, dass er aus Rache Ärger macht. Interesse an dem Kind hat er nicht, Geld möchte er auch nicht bezahlen. Allerdings bin ich mir nicht so sicher, wie er sich verhalten wird, wenn ein anderer als Vater gilt. Ich wäre sehr dankbar, wenn sie mir helfen könnten. Danke im Voraus. LG Sandra
Mitglied inaktiv - 15.06.2006, 17:52