Hallo!
Hatte letztens hier eine Frage gestellt ob ich Unterhalt bekommen würde wenn ich trotzdem den Vater nicht angeben würde?
Mir wurde Von Frau Bader geantwortet das es kein Unterhalt gibt!
Gilt das auch für Unterhaltsvorschuss??
MFG
Mitglied inaktiv - 08.09.2004, 20:40
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung!!
Hallo,
JA!
Der Staat zahlt nur, wenn der Vater es nicht kann. Wenn der Vater unbekannt ist, kann der Staat nicht prüfen, ob er zahlungsfähig ist.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2004
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung!!
Hallo !
Ja das gilt auch für Unterhaltsvorschuß und auch für Sozialhilfe !
Das einzige was Du bekommst ist Kindergeld und evtl Erziehungsgeld !
LG Janine
Mitglied inaktiv - 08.09.2004, 21:02