Hallo liebe Frau Bader, können Sie mir bitte mitteilen wie es sich verhält, wenn der Arbeitgeber auch in meiner Elternzeit meine vermögenswirksamen Leistungen weiterzahlt? Es handelt sich dabei um € 60,- monatlich. Hat das Einfluss auf mein Elterngeld? Ich weiß, das ich es dann mit angeben muss. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, fällt es unter die Werbekostenpauschale. Ist das korrekt. Entstehen mir oder dem AG hier irgendwelche Nachteile? Der AG muss es versteuern oder welche zusätzlichen Belastungen hat er? Ich freue mich über eine Rückmeldung. Vielen Dank für Ihre Mühe Vera Glock
von VeGl2020 am 03.06.2020, 16:13