Hallo Frau Bader,
mein Mutterschutz beginnt offiziell am 18.06.12 - habe dieses Jahr Anspruch auf 26 Tage Urlaub.
Kann ich diese 26 Tage zu diesem 18.06. dazu rechnen? Also dass mein letzter Arbeitstag quasi der 11.05. wäre?
Oder habe ich nicht Anspruch auf die vollen 26 Tage Urlaub?
Meine Chefin meinte bereits zu mir, dass ich einfach die 5 Wochen dazu zählen und somit früher aufhören könnte (also vor dem 18.06.), nur leider kommt sie mir jetzt ein bisschen "blöd" und ich bin mir nicht mehr sicher, ob das nun wirklich geht, oder ob ich keinen Anspruch auf die vollen 26 Tage habe?!
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MFG
von
Saliana
am 17.04.2012, 13:26
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Mutterschutz
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.04.2012
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Mutterschutz
Ne, kannste nicht!
Zumindest nicht, wenn du nach dem Mutterschutz nahtlos in die Elternzeit gehst, denn für jeden Monat, den du komplett in Elternzeit bist, kann dir der AG den Urlaub kürzen.
Wenn du in Elternzeit gehst, hast du Anspruch auf Urlaub bis Ende September, also für 9 Monate.
Bei 26 Tagen Urlaub im Jahr, macht das:
26 geteilt durch 12 = 2,16 pro Monat
2,16 * 9 Monate = 19,5 = 20 Tage Urlaub für 2012.
Diese 20 Tage könntest du komplett vor dem Mutterschutz nehmen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.04.2012, 10:37