Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe am 1.2.2012 bei meinem Arbeitgeber angefangen zu arbeiten. Am 10.9 2012 wurde mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Elternzeit war vom 26.3.13 bis 26.3.15. Ich habe die stelle nun gekündigt. Mein ag möchte mir 4, 5 Urlaubsstage auszahlen für die zeit der Elternzeit. Habe ich während dem bv kein Urlaubsanspruch gehabt?
Vielen Dank
von
Nadi88
am 17.03.2015, 18:24
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2015