Hallo,
ich kehre bald nach der Elternzeit zurück in den Einzelhandel, nun beginnt mein Vertrag erst am 02. und meine Gebietsleiterin sagt ich habe deswegen für den Monat keinen Urlaubsanspruch, ist das so?
Wenn nein, kann so etwas durch eine Betriebsratsvereinbarung anders geregelt sein?
Vielen dank
Mitglied inaktiv - 06.08.2009, 22:44
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
nein, Sie haben den vollen Monat Urlaubsansprüche. Wenn es Probleme gibt,keinen Ihnen das Gewerbeaufsichtsamt helfen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2009
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
Deine gebietsleiterin ist ja nett, hat aber das BEEG nicht verstanden.
Sie möge doch mal bitte § 17 BEEG lesen und dann auch verstehen.
Wenn Der Monat nicht VOLL in die Ekternzeit föällt, hat man für den GANZEN Monat Urlaubsnaspruch.
Wenn Du also am 2. eines Monats zu arbeiten anfängst, hast Du VOLLEN Urlaubsanspruch!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 06.08.2009, 23:19
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
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Mitglied inaktiv - 10.08.2009, 13:33