Hallo Frau Bader,
da meine 2 jährige Elternzeit am 27.08.2007 endet würde ich gerne wissen wie es mit meinem Urlaubsanspruch aussieht. Steht mir mein Resturlaub von vor der Elternzeit noch voll zu?
Wie wird der Restanspruch für dieses Jahr berechnet? Mir stehen laut Arbeitsvertrag 28 Tage bezogen auf eine 7 Tage Woche zu.
Außerdem würde ich gerne wissen ob mir mein Arbeitgeber ohne triftigen Grund kündigen darf wenn ich wieder arbeiten gehe.
Vielen Dank im Voraus
nicolina05
Mitglied inaktiv - 12.07.2007, 09:40
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit / Kündigung
Hallo,
1. Sie koennen den resturlaub bis in das Jahr nach dem Ende des EU nehmen
2. In diesem Jahr haben Sie nach dem Ende des EU wieder Ansprueche
3. Nach dem EU haben Sie kein besonderen Kue-Schutz mehr.
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2007
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit / Kündigung
Der Urlaubsanspruch ist voll erhalten geblieben und kann in diesem Jahr oder in 2008 genommen werden.
Du hast dieses Jahr Urlaubsanspruch für August bis Dez.
Nur VOLLE Monate EZ werden nicht für die Urlaubsberechnung herangezogen.
Nach den "normalen" Vorgaben (Anzahl MA, Sozialplan, etc) kann Dir der AG durchaus am ersten Arbeitstag die Kündigung mit normalen Fristen überreichen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 12.07.2007, 11:02