Vertraglich ist ein 13. Gehalt geregelt. Es wurde bisher hälftig jeweils als Ulaubs- u. Weihnachtsgeld gezahlt. Wenn das Kind da ist und die Mutterschutzfrist zum 1.7. abläuft, aber im Juni das Urlaubsgeld sonst immer gezahlt wurde, hat man dann Anspruch auf das Geld?
Mitglied inaktiv - 26.11.2003, 17:12