Liebe Frau Bader, ich bin allein erziehende Mutter eines vierjährigen Kindes und habe das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. In Bezug auf das Urheberrecht am eigenen Bild wissen, ob der Erzeuger meines Kindes in einem begleiteten Kontakttermin mit meinem Kind einfach von der anwesenden Psychologin Fotos von sich und meinem Kind machen darf, um diese dann in seiner Familie herumreichen zu können. Wie muss/kann ich die Rechte meines Kindes in diesem Fall schützen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort Ela
Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 23:02