Frage:
Unterhalt an Ex-Frau
Hallo!
Ich habe eine ganz dringende Frage bezüglich der Bezahlung des Unterhaltgeldes an die Ex-Ehefrau:
mein Mann ist seit letztem Jahr von seiner ersten Ehefrau geschieden, mit der er auch ein gemeinsames Kind hat.
Er bezahlt für die Ex-Frau Unterhalt und den normalen Kindesunterhalt.
Meine Frage: wie lange muss er den Unterhalt an seine Ex bezahlen? Das Kind ist 4 Jahre alt und besucht halbtags den Kindergarten.
Ab wann muss sie denn arbeiten gehen??
Würde mich über eine Antwort sehr freuen, da mich dieses Thema sehr beschäftigt, da wir im September unser erster gemeinsames Kind erwarten und ich gerne wüsste wie es denn auch in Zukunft um uns steht.
Dankeschön im voraus,
Silvia
Mitglied inaktiv - 24.06.2003, 16:03
Antwort auf:
Unterhalt an Ex-Frau
Hallo,
unterhaltsrechtlich kommen erst die Kinder und dann die erste Frau und dann die zweite.
Die Mutter mu´ß bei einem 10jährigen Kind nur stundenweise arbeiten.
Wenn das 2. Kind da ist kann der U neu berechnet werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2003
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Unterhalt an Ex-Frau
Nun grundsätzlich erst mal mind. bis das Kind ca. 9 Jahre ist, erst dann ist der Guten eine Halbtagstätigkeit zuzumuten.
Aber ab Sept. muß der Unterhalt wahrscheinlich neu berchnet werden, denn dann wird erst mal der Unterhaltbetrag für beide Kinder vom Netto Deines Mannes abgezogen, und dann erst der Unterhalt für die Ex, soweit der selbstbehalt Deines Mannes da nichtz dagegen steht.
Das jetzt erst mal in Kurzform :-)
Aber dazu gibt es auch ca. 1.000 Links im Internet!
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.06.2003, 21:58
Antwort auf:
Unterhalt an Ex-Frau
Danke für deine Antwort!
Finde es schon schlimmm wie das hier in Deutschland geregelt wird. Komme ursprünglich aus Italien und da muss eine Mutter halbtags arbeiten gehen sobald das Kind in den Kindergarten geht. Sind schon große Unterschiede, vor allem weil ich bedenken muss, dass ja auch spätestens dann arbeiten gehen muss wenn unser Kind 3 ist, weil sie ja daheim ist und den Unterhalt bekommt....
Grüße
Silli
Mitglied inaktiv - 25.06.2003, 10:02
Antwort auf:
Unterhalt an Ex-Frau
Hallo Frau Bader!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe zur Neuberechnung des Unterhaltes noch eine Frage: mein Mann hat sich in diesem Jahr selbständig gemacht und hat demnach ein höheres Nettoeinkommen als während der ersten Ehe. Wenn nun der Ehegattenunterhalt neu berechnet werden sollte, würde dazu nun das neue Einkommen ausschlaggebend sein oder jenes, welches er während seiner ersten Ehe hatte?
Besten Dank für Ihre Hilfe,
Silvia
Mitglied inaktiv - 25.06.2003, 11:33
Antwort auf:
Unterhalt an Ex-Frau
Nun ja, der Gesetzgeber sieht es eben so, daß Du ja weißt, worauf Du Dich einlässt, wenn Du einen "gebrauchten" Mann nimmst.
So hart das klingt, aber: dann muß der unterhaltspflichtige eben vorher überlegen wann / ob er nochmal Kinder in dei welt setzt.
Versteh mich nicht falsch, ich habe mit einem "gebrauchten" Mann jetzt auch nochmal 2 Kinder, aber mir war die Kostenbelastung vorher genau klar.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.06.2003, 22:40
Antwort auf:
Unterhalt an Ex-Frau
Hallo!
Natürlich war und bin ich mir bewusst, was das für uns bedeutet!
Aber WIE schafft ihr das mit " Kindern???
Silli
Mitglied inaktiv - 26.06.2003, 09:58
Antwort auf:
Unterhalt an Ex-Frau
... und weißt Du, was noch übler ist?
Angenommen, Dein Mann kann aus irgendwelchen Gründen irgenwann mal nicht mehr den Unterhalt seiner Ex aufbringen - sei es Krankheit oder was weiß ich - dann bist Du dran! D. h. im schlimmsten Fall gehst Du arbeiten, um den Unterhalt Deiner Vorgängerin sicherzustellen! Darum würde ich nie einen solchen "gebrauchten" Mann heiraten, sondern immer nur so zusammenleben.
Mitglied inaktiv - 26.06.2003, 11:49