Sunny910817
Guten Tag, ich hätte da eine wichtige Frage ,mein jetziger Freund hat eine Ex Freundin die jetzt mit ihrem jetzigen neuen Partner zusammen zieht , sie bekommt Hartz 4 und dieser geht Arbeiten . Zählt dies nicht unter einer Bedarfsgemeinschaft und muss mein Freund für sie trotzdem noch Unterhalt zahlen ! Für den 2 jährigen zahlt er ja schon Unterhalt... Mfg Eileen
Hallo, bis das Kind drei ist, wird sie in der Regel noch den Anspruch haben. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Der Zusammenzug ändert nix am Betreuungsunterhalt für seine Ex. Geht das Kind schon in die Krippe, Tagesmutter etc. ?
Sunny910817
Aber auch wenn sie nicht verheiratet waren , steht ihr das zu und können sie wenn er nicht bezahlen kann den lohn einfach fänden ?
Sternenschnuppe
Ja können sie. Was ist denn nun so anders nur weil sie einen Partner hat der rechtlich nix mit dem Kind zu tun hat. Wie würdest Du es finden wenn Dein Einkommen mitgerechnet werden würde und der Unterhalt dadurch steigt?
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