Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung

Hallo Frau Bader , Und zwar bin im Februar 2015 in Elternzeit gegangen für eigentlich drei Jahre. 5 Monate bevor die drei Jahre um waren hab ich die Elternzeit unterbrochen und bin in den Mutterschutz gegangen da ich meine Tochter erwartet habe. Nun ist im Oktober die Elternzeit für meine Tochter um und ich frage ich mich ob ich die 5 Monate der 1. Elternzeit ranhängen kann , und wie sähe es mit einer erneuten Schwangerschaft aus ? Kann ich dann auch wieder die Elternzeit unterbrechen und in den Mutterschutz ? Freundliche Grüße.

von Mila2310 am 10.01.2019, 22:46



Antwort auf: Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung

Hallo, Rest der EZ geht nur mit Zustimmung des AG. Ansonsten kann man die wieder unterbrechen (bis zum 8.Geb) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2019



Antwort auf: Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung

beides ja. du kannst das so soft machen wie du schwanger wirst. bei vier oder mehr kindern wird es dann nur tricky wegen den resten, dass die dann nicht verfallen. aber die 5 monate kannst du ranhängen bzw. musst sie starten, dass sie einen tag vor dem 8 .geb. enden.

von mellomania am 10.01.2019, 22:48



Antwort auf: Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung

Hallo mellomania, danke für deine Antwort. Na gut so viele Kinder wollen wir nicht . Wir überlegen nur momentan für ein drittes kleines Wunder und dann stellt man sich ja die Frage was ist am besten.

von Mila2310 am 10.01.2019, 23:43



Antwort auf: Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung

ist die elternzeit vom ersten schon verbraucht?

von mellomania am 11.01.2019, 13:28



Antwort auf: Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung

Ne habe noch 5 Monate übrig da die Elternzeit durch die 2. Schwangerschaft unterbrochen wurde.

von Mila2310 am 11.01.2019, 22:13



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