Hallo Frau Bader ,
Und zwar bin im Februar 2015 in Elternzeit gegangen für eigentlich drei Jahre. 5 Monate bevor die drei Jahre um waren hab ich die Elternzeit unterbrochen und bin in den Mutterschutz gegangen da ich meine Tochter erwartet habe.
Nun ist im Oktober die Elternzeit für meine Tochter um und ich frage ich mich ob ich die 5 Monate der 1. Elternzeit ranhängen kann , und wie sähe es mit einer erneuten Schwangerschaft aus ? Kann ich dann auch wieder die Elternzeit unterbrechen und in den Mutterschutz ?
Freundliche Grüße.
von
Mila2310
am 10.01.2019, 22:46
Antwort auf:
Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung
Hallo,
Rest der EZ geht nur mit Zustimmung des AG. Ansonsten kann man die wieder unterbrechen (bis zum 8.Geb)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2019
Antwort auf:
Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung
beides ja. du kannst das so soft machen wie du schwanger wirst. bei vier oder mehr kindern wird es dann nur tricky wegen den resten, dass die dann nicht verfallen. aber die 5 monate kannst du ranhängen bzw. musst sie starten, dass sie einen tag vor dem 8 .geb. enden.
von
mellomania
am 10.01.2019, 22:48
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Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung
Hallo mellomania, danke für deine Antwort.
Na gut so viele Kinder wollen wir nicht .
Wir überlegen nur momentan für ein drittes kleines Wunder und dann stellt man sich ja die Frage was ist am besten.
von
Mila2310
am 10.01.2019, 23:43
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Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung
ist die elternzeit vom ersten schon verbraucht?
von
mellomania
am 11.01.2019, 13:28
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Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung
Ne habe noch 5 Monate übrig da die Elternzeit durch die 2. Schwangerschaft unterbrochen wurde.
von
Mila2310
am 11.01.2019, 22:13