Sehr geehrte Frau Bader,
mir wurde mitgeteilt, dass ich die Elternzeit in der ich mich im Moment befinde unterbrechen kann um das Mutterschaftsgeld für mein 2. Kind zu bekommen.
Mein erstes Kind wurde am 27.01.13 geboren. Ich habe die komplette Elternzeit beantragt.
Mein zweites Kind ist jetzt eine Frühgeburt. Geburtstermin wäre eigentlich erst der 15.07.14. Geboren ist die Kleine jetzt aber schon am 10.04.2014. Mein Mann möchte außerdem seine 2 Monate Elternzeit und Elterngeld beantragen. Können sie mir helfen was genau ich an die Arbeitgeber und an die Elterngeldstelle schreiben muss um die volle Elternzeit zu bekommen, die 14 Monate Elterngeld erhalte und das Mutterschaftsgeld nicht verschenke...? Bin da im Moment total übervordert und hoffe, dass sie mir weiter helfen können. :)
Vielen lieben Dank.
Sabine
von
Jetcat
am 28.04.2014, 14:15
Antwort auf:
Unterbrechnung Elternzeit wegen Frühgeburt des zweiten Kindes
Hallo,
unterbrechen Sie die 1. EZ schnellstmöglich!
Auch die Anträge auf EZ etc. sollten schnell erledigt werden - Frist bei EZ ist 7 Wo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.04.2014
Antwort auf:
Unterbrechnung Elternzeit wegen Frühgeburt des zweiten Kindes
Deinem Arbeitgeber schreibst du das mit der Elternzeitunterbrechung sofort. Jeder Tag später ist verlorenes Geld!
Ich teile mit, dass ich die Elternzeit (für Kind 1) ab sofort unterbreche. Die "frei gewordene" Elternzeit möchte ich im Anschluss an die Elternzeit für Kind 2 nehmen (oder später).
Weiter teile ich mit, dass mein 2. Kind am (DAtum) geboren wurde. Für Kind 2 melde ich Elternzeit von (DAtum) bis (Datum) an.
An die Elterngeldstelle schreibst du ganz normal den Elterngeldantrag. Elterngeld gibts dann bis zum 1. Geburtstag des 2. Kindes.
Wenn du magst...weil es keine wirkliche Frist für die Elternzeitunterbrechung gibt....kannst du versuchen zu schreiben, dass du die laufende Elternzeit schon zur Geburt von Kind 2 unterbrechen möchtest. Dies erst jetzt nachholst, weil du durch die Frühgeburt bisher daran gehindert warst (vielleicht kannst du das durch Krankenhausaufenthalt, OP, Startschwierigkeiten beim Kind begründen).
Falls dein AG nicht mitzieht, könntest du versuchen, das einzuklagen...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.04.2014, 20:24
Antwort auf:
Unterbrechnung Elternzeit wegen Frühgeburt des zweiten Kindes
Moin,
aber keine Panik, Die Elternzeit muß 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes gestellt werden. Du solltest also noch bis 26.Juni Zeit haben. BITTE KORRIGIERT MICH JEMAND WENN ICH MICH IRRE!
Mutterschutz müßte sein 6 Wochen Vor und bei Frühgeburt 12 Wochen nach Geburt sind dann 18 Wochen.
Die 1. Elternzeit sollte jedoch sofort beendet werden.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 30.04.2014, 10:40