Frage: Unerhaltsanspruch!!!

muss eine Frau die Ersparnisse hat erst diese aufbrauchen bevor der Mann ihr Trennungsunterhalt zahlen muss? Sie muss nicht arbeiten weil Kind erst 1,5 Jahre hat aber leider paar Kröten auf der Seite wie ist das????

Mitglied inaktiv - 30.07.2007, 19:35



Antwort auf: Unerhaltsanspruch!!!

Hallo, das Vermögen der Frau hat nicht mit den Unterhaltsansprüchen zu tun. Der KV muss für beide zahlen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2007



Antwort auf: Unerhaltsanspruch!!!

Gespartes gilt nicht, nur das monatliche Einkommen.

Mitglied inaktiv - 30.07.2007, 21:24