Guten Tag Frau Bader, meine Elternzeit endet im April und unsere Tochter wird wahrscheinlich erst nach den Sommerferien einen Kita Platz bekommen. Meine Elternzeit ist somit koplett aufgebraucht. Nun habe ich überlegt, ob ich mich unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen kann bzw. ich wollte mit meinem Arbeitgeber darüber sprechen... Ich möchte aber etwas vorbereitet in das Gespräch gehen. Was muss ich bei einer unbezahlten Freistellung beachten, was kommt auf mich zu. Was muss in dieser Vereinbarung an Details drinstehen... ich möchte ja eigentlich nur, dass mein Vertrag für diese Zeit ruht.. und sagen wir zum 01.11. wieder auflebt. Hat man eigentlich in der Zeit der unbezahlten Freistellung ein Kündigungsschutz? Es gibt ja auch den Unterschied zwischen einer widerruflichen und unwideruflichen Freistellung... Es sind viele Fragen, um ein bisschen Klarheit würde ich mich freuen. Vielen Dank.
von Ostfriesland am 17.01.2019, 14:46