Sehr geehrte Frau Bader,
mein Erziehungsurlaub endet am 18.7. 2001 und der Mutterschutz für Baby Nr. 2 beginnt am 19.8. 2001. Ich müßte also rund 4 Wochen wieder zur Arbeit gehen. Aus gesundheitlichen Gründen ist mir dieses voraussichtlich nicht möglich. Gäbe es daher die Möglichkeit, meinen Arbeitgeber für diesen Zeitraum um unbezahlte Freistellung zu bitten und wie sieht es dann mit meinem Mutterschaftsgeld aus? Steht mir das dann noch zu?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich sehr herzlich!
Mitglied inaktiv - 06.06.2001, 06:56
Antwort auf:
Unbezahlte Freistellung???
Liebe Tea,
von der Freistellung ohne Bezahlung rate ich ab, denn für die verschiedenen Ansprüche (Mutterschafstgeld, KK-Beitragsfreiheit etc.) kann es da zu vielen Problemen und Einbussen kommen.
Wenn Sie krankgeschrieben sind, ist es wesentlich unproblematischer.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2001
Antwort auf:
Unbezahlte Freistellung???
Liebe Frau Bader, noch eine Frage!
Was wäre, wenn ich zu der Zeit, in der ich wieder arbeiten müßte, krankgeschrieben bin?
Mitglied inaktiv - 06.06.2001, 07:26