Umzug und Verlängerung der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umzug und Verlängerung der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im Februar 2008 geboren. Ich habe knapp 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt, d.h. ich wollte im Januar 2010 wieder arbeiten gehen. Nun ist es so, dasd mein Mann recht unvorhersehbar im Sommer 08 eine neue Arbeit in einer anderen Stadt begonnen hat. Meine 2 Kinder und ich werden im Mai dorthinziehen. Wie kann ich eine Verlängerung der Elternzeit auf 3 Jahre am besten schriftlich forumlieren? Kann das mein Arbeitgeber ablehnen? Muss ich dann kündigen? Was gibt es sonst für Alternativen? Mein Wunsch ist es, dass ich mich aus einer ungekündigten Stellung also meiner Elternzeit heraus neu bewerben möchte? Ich möchte also auf keinen Fall jetzt schon arbeitslos sein, sofern es sich vermeiden lässt. Danke im vorraus für Ihre Antwort LG Anne

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 14:58



Antwort auf: Umzug und Verlängerung der Elternzeit

Hallo, waren es denn 2 Jahre EZ oder weniger? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2009



Antwort auf: Umzug und Verlängerung der Elternzeit

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 23.02.2008 geboren und ich habe Elternzeit schriftlich bis zum 04.01.2010 beantragt. Also nicht ganz 2 Jahre. Ich weiß jetzt aber auch nicht ob der Mutterschutz mitzählt, keine Ahnung, da ich Elterngeld eh nur für ein Jahr beantragt habe. Ich möchte mich demnächst bei meinem Chef unbedingt melden, um mit ihm alles weitere zu besprechen. Möchte aber, wie gesagt auf keinen Fall, als arbeitslos gemeldet sein. Was ist, falls mein Chef, die Verlängerung ablehnt (und ich ja die Arbeit nicht antreten kann) sonst noch möglich. Muss ich kündigen? Kann ich mich kündigen lassen. Kann ich irgendwie eine spätere Kündigung (z.B. wenn ich einen neuen Job habe) im gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren? Danke und viele Grüße Anne

Mitglied inaktiv - 16.01.2009, 12:05



Antwort auf: Umzug und Verlängerung der Elternzeit

Hallo, es sind weniger als 2 J. u somit haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn der AG nicht zustimmt. Ich würde ansonsten erst mal das Ende der EZ abwarten, bevor ich kündige Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2009



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