hallo, ich bin seit einem jahr geschieden und haben für unsere gemeinsame tochter (3) das aufenthaltsbestimmungsrecht. Er hat Umgangsrecht,das er seit über einem Jahr nicht in anspruch nimmt.Wir haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Jetzt möchte ich mit meiner tochter in eine andere stadt ziehen und in absehbarer Zeit heiraten. Jetzt ist meine frage,muss ich die zustimmung meines ex mannes zwecks Umzugs einholen.Wenn ja wie sollte ich vorgehen. Sollte ich nur sagen,das wir Umziehen möchten oder auch sagen,das ich heiraten werde? Was erleichtert mir die ganze sache? Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen. LG
Mitglied inaktiv - 09.02.2010, 17:10