Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen zum Beschäftigungsverbot: 1. Ist es richtig, daß es aufgrund des U2 Verfahrens für den Arbeitgeber keinen finanziellen Nachteil bedeutet, wenn der AN ein BV ausgestellt bekommen hat? 2. wie verhält es sich, wenn die AN vor der Schwangerschaft Tz gearbeitet hat, mit Bekanntwerden der Schwangerschaft Vollzeit und nach 2 Monaten Vollzeitarbeit ein BV erteilt bekommt? Wird ein Durchschnittsverdienst ermittelt (der letzten 3 Monate) oder gilt das höhere Vollzeitgehalt für die Lohnfortzahlung? Vielen Dank für Ihre Mühe, Simone
Mitglied inaktiv - 09.06.2008, 11:22