Trennung + Unterhalt + verweigerung Umgangsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Trennung + Unterhalt + verweigerung Umgangsrecht

bin momentan verzweifelt. Mein Lebenspartner ist ausgezogen und so wie es aussieht hat er eine andere. Wir haben eine Tochter 13 Monate alt. Die Wohnung in der wir leben meiten wir bei meinem Vater im Haus, ich gehe arbeiten halbtags u meine Tochter ist in der Zeit bei der Schwiegermutter wo auch mein Partner derzeit eingezogen ist. Ich wollte nun nur mal wissen ob aufgrund der Umstämnde, dass die Schwiegermutter auf unsere Tochter aufpaßt sich irgendetas ändern kann von den Unterhaltszahlungen. Mit muß er doch bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zahlen? und für sein Kind anhand von Tabellen. Nur kann er aufgrund der Betreuung seiner Mutter da irgendwie was abziehen? Und kann ich wenn ich die Befürchtung habe, er geht mit meiner Tochter gleich zu seiner Neuen, das irgendwie verbieten. Denn mein Partner kümmert sich zwar lieb um seine Tochter, hat aber aufgrund von Abendschule sie eher kaum gesehen und sie hängt sehr an mir ! Ich will nicht, dass sie zw. den beiden dann im Bett liegt.

Mitglied inaktiv - 04.12.2003, 09:31



Antwort auf: Trennung + Unterhalt + verweigerung Umgangsrecht

Hallo, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) der KM Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2003



Antwort auf: Trennung + Unterhalt + verweigerung Umgangsrecht

hallo das die Schwiegermutter auf euer kind aufpasst spielt für den unterhalt keine rolle . da du selber arbeitest und somit einkommen hast muß er dir evtl nichts zahlen sondern nur fürs kind ! ob er mit der kleinen zu seiner neuen geht kannst du nicht beeinflussen es sei denn sie wäre zb gewalttätig gegenüber der kleinen ! es ist sein gutes recht auch wenn dir die neue nicht passt !

Mitglied inaktiv - 04.12.2003, 11:34



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