Hallo, der Vater meines Kindes (7) ist im November verstorben. Wir waren nicht verheiratet, wohnten 150 km auseinander und hatten seit ca. 1 Jahr ein inzwischen „streitfreies“ freundschaftliches Verhältnis zueinander. Eine Bestandsaufnahme/Schätztermin wurde bereits durchgeführt, und einen Termin für die Eröffnung des Testamentes wird es in Kürze geben. Der vom Gericht bestellte Notar teilte mir mit, dass die Mutter meines Ex-Partners die alleinige Erbin wäre. Ich habe hier erhebliche Zweifel, dass dies tatsächlich der „echte“ letzte Wille ist, denn a) hatte er sich mit seiner Mutter nie gut verstanden und b) hatte er zwischenzeitlich geheiratet und es ist noch ein kleines Kind da. Welcher Ehemann und Vater setzt dann seine Mutter als Alleinerbin ein? Dürfen der Notar, bei dem das Testament hinterlegt wurde und der vom Gericht für das Verlassenschaftsverfahren beauftragee Notar ein und dieselbe Person sein? Ich frage deshalb, denn als ich ein paar Tage vor dem Bestandsaufnahmetermin bei dem Gerichtskommissionär anrief und fragte, ob ich denn tatsächlich dort anwesend sein müsste, meinte dieser: „Es ist nicht unbedingt notwendig, da Sie das Geschehen nicht beeinflußen können. Ausserdem ist für Ihren Sohn da sowieso nicht viel drin, ich schätze es werden so an die Euro 10.000 werden.“ Wie kann ein unparteiischer Notar eine solche Aussage treffen – noch dazu, wenn die Liegenschaften noch gar nicht geschätzt wurden?? Sind meine Zweifel an der Echtheit des Testamentes gerechtfertigt, oder habe ich nur zuviel Fantasie? . Zu einem Anwalt „traue“ ich mich aufgrund der wahrscheinlich sehr hohen Kosten/Gebühren nicht. Was kann ich machen? Danke, Anita
Mitglied inaktiv - 21.06.2005, 10:31