Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das erste Jahr war ich komplett zu Hause, jetzt, im 2. Jahr wurde mir eine Teilzeitbeschäftigung mit 15 Stunden während der Elternzeit vom 01.03.2009 bis 26.04.2010 (das ist auch Ende der Elternzeit) bewilligt. Frage a) Ich möchte nach dem 26.04.2010 keinesfalls Vollzeit arbeiten,sondern weiterhin die 15 Std..Was habe ich für Möglichkeiten? Welche Frist muss ich einhalten, wenn ich mein 3. Elternjahr doch noch dranhängen möchte? Gelten dann auch die 7 Wochen vor Ablauf? Frage b) Muss ich dann die Konditionen für das 3. Jahr erneut aushandeln, oder wird dann der TZ Vertrag mit 15 Std. in der Regel verlängert? Frage c) Ist es in diesem Rahmen eigentlich generell sinnvoller einen TZ Vertrag unbefristet zu beantragen, wenn ich zukünftig gar nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte, oder ist es besser, dieses wirklich erst nach der Elternzeit auszuhandeln? Vielen Dank im voraus Mit freundlichen Grüßen Silvia H.
Mitglied inaktiv - 04.03.2009, 13:20