Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit und darüber hinaus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit und darüber hinaus

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das erste Jahr war ich komplett zu Hause, jetzt, im 2. Jahr wurde mir eine Teilzeitbeschäftigung mit 15 Stunden während der Elternzeit vom 01.03.2009 bis 26.04.2010 (das ist auch Ende der Elternzeit) bewilligt. Frage a) Ich möchte nach dem 26.04.2010 keinesfalls Vollzeit arbeiten,sondern weiterhin die 15 Std..Was habe ich für Möglichkeiten? Welche Frist muss ich einhalten, wenn ich mein 3. Elternjahr doch noch dranhängen möchte? Gelten dann auch die 7 Wochen vor Ablauf? Frage b) Muss ich dann die Konditionen für das 3. Jahr erneut aushandeln, oder wird dann der TZ Vertrag mit 15 Std. in der Regel verlängert? Frage c) Ist es in diesem Rahmen eigentlich generell sinnvoller einen TZ Vertrag unbefristet zu beantragen, wenn ich zukünftig gar nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte, oder ist es besser, dieses wirklich erst nach der Elternzeit auszuhandeln? Vielen Dank im voraus Mit freundlichen Grüßen Silvia H.

Mitglied inaktiv - 04.03.2009, 13:20



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit und darüber hinaus

Hallo, a) Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat muss der AG dem zustimmen, wenn nicht plözlich betriebliche Gründe dagegenstehen. Ich würde es sehr frühzeitig beantragen, min. 7 Wo. ahr eher b) Es gelten die gleichen Konditionen c) Wenn Sie sicher sind jetzt schon Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2009



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