Hallo,
ich habe ein Problem:
ich würde gerne während der Elternzeit Teilzeit arbeiten (so ca. 2 Tage die Woche). Nun habe ich das Thema bei meinem Chef angesprochen, und bekam daraufhin die klare Aussage: das gehe nicht, weil es bei meiner Tätigkeit (Vertrieb) ansonsten Astimmungsprobleme gäbe. Was tun?
Ist mein AG denn verpflichtet, meinem Wunsch nach TZ nachzukommen, und wie kann ich ggf. meine Ansprüche geltend machen?
Danke im Voraus,
Sim
Mitglied inaktiv - 18.11.2002, 10:46
Antwort auf:
teilzeit während der elternzeit
Hallo,
Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist.
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2002
Antwort auf:
teilzeit während der elternzeit
Hallo!
angenommen, mein AG ist mit meiner TZ-Arbeit einverstanden
- muss ich dann für die Elternzeit einen neuen Arbeitsvertrag machen, der den alten ersetzt ?
- oder läuft der alte weiter?
- behalte ich weiterhin einen Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung nach der Elternzeit, oder kann mein AG mir vorschreiben, weiterhin TZ zu arbeiten
LG
colombe
Mitglied inaktiv - 21.11.2002, 10:57