Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat 28 Wochenstunden Teilzeit während seiner Elternzeit beantragt. Ich weiß, dass bei 30 Wochenstunden die Überstunden bzw. Mehrarbeit bis Ende des Monats wieder ausgeglichen sein müssen, um den Anspruch auf Elterngeld nicht zu verlieren. Wie sieht es bei 28 Wochenstunden aus? Muss die Arbeitszeit bei 28 Wochenstunden auf das Monat gerechnet ebenfalls auf durchschnittlich 28 Wochenstunden ausgeglichen werden oder auf 30 Wochenstunden?
von Annabel am 28.03.2013, 14:17