Guten Tag Frau Bader,
Ich befinde mich während meiner Schwangerschaft im generellen Beschäftigungsverbot (Kita) und würde nun gerne die Zeit und anschließend auch die Elternzeit für ein Studium nutzen. Dies ist als ,berufsbegleitend möglich, ausgeschrieben wird aber bei der FH als Vollzeitstudiengang geführt. Mein Arbeitgeber ist einverstanden. Ich arbeite in Vollzeit, wäre ich nicht schwanger geworden hätte ich für das Studium Stunden reduziert. Nun will ich natürlich den Vollzeitvertrag behalten. Kann ich einfach so mit dem Studium beginnen oder kann die Krankenkasse sagen sie übernimmt dann nicht das Gehalt für das Beschäftigungsverbot?
Herzlichen Dank schon mal im Voraus. Liebe Grüße, Maria
von
mariaQu
am 31.08.2018, 00:13
Antwort auf:
Studium während des Beschäftigungsverbots und der Elternzeit?
Hllo,
ich swürde auf jeden Fall mit der KK vorher reden. VZ-Vertrag und VZ-Studium passt ja nicht zusammen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2018
Antwort auf:
Studium während des Beschäftigungsverbots und der Elternzeit?
Problem dürfte das Arbeitsschutzgesetz werden. Das schreibt nämlich vor das du nicht über eine bestimmte Anzahl an Stunden die Woche kommen darfst. Unabhängig ob schwanger oder nicht. Da ein BV gezählt wird wie wenn du normal arbeitest, sehe ich da von den Stunden her ein Problem. Da würde ich mich kundig machen. Seit dem 1.01.18 hat sich das Mutterschutzgesetz auch auf Studentinnen ausgedehnt, deshalb lieber nachfragen.
von
Felica
am 31.08.2018, 08:58