Streichung des Resturlaubs im Beschäftigungsverbot rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Streichung des Resturlaubs im Beschäftigungsverbot rechtens?

Hallo Fr.Bader! Im Oktober 2018 kam unser Sohn zur Welt. Da ich in der Pflege tätig bin, war ich ab Mitte März 2018 im Beschäftigungsverbot. Anfang März hatte ich einen Antrag zur Mitnahme der Resturlaubstage ins nächste Kalenderjahr gestellt, welcher genehmigt wurde. Nach Beendigung der Elternzeit im Oktober 2019 ging ich wieder ins Bv da noch gestillt wird. Das BV wird allerdings immer nur für zwei Monate ausgestellt und nach Vorlage einer Stillbescheinigung verlängert. Der Stand der Urlaubstage im März war bei 86. Nun bin ich im April plötzlich bei 32. Darf der Resturlaub einfach gestrichen werden? Ich freue mich auf ihre Antwort MfG

von Euerin am 04.05.2020, 22:49



Antwort auf: Streichung des Resturlaubs im Beschäftigungsverbot rechtens?

Hallo, 1. Nach § 7 BUrlG gilt, dass: Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. 2. Nach § 17 BEEG gilt aber: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen. Es kommt also darauf an, von wann der Urlaub ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2020



Antwort auf: Streichung des Resturlaubs im Beschäftigungsverbot rechtens?

86 Tage ? von wo kommen die? der AG hat das recht, dir anteilig urlaub zu streichen für die Zeit in der du in Elternzeit bist. könnte das sein? oder von wann genau kommen die tage?

von mellomania am 05.05.2020, 05:17



Antwort auf: Streichung des Resturlaubs im Beschäftigungsverbot rechtens?

Das ist Resturlaub aus 2017 der mit ins Jahr 2018 genommen wurde, Jahresurlaub aus 2018/2019 und die 32 Tage aus 2020. In der Elternzeit gab es keinen Anspruch. Resturlaub mit ins laufende Jahr zu nehmen musste man beantragen, wie ich es 2018 gemacht habe. Aber im Bv verhält sich das doch laut MuSchG anders. Oder?

von Euerin am 05.05.2020, 09:07



Antwort auf: Streichung des Resturlaubs im Beschäftigungsverbot rechtens?

Ich glaube, ohne es zu wissen, dass der Urlaub von 2017 nur 15 Monate übertragen werden kann. Ob Du die Jahre 18 und 19 hättest übertragen müssen laut Betriebsvereinbarung kann ich nicht sagen. Hört sich aber so an, wenn sie nach März verschwinden .... Aber vielleicht ist es auch nur ein Fehler. Ein Anruf bringt Klarheit.

von romankowitz am 05.05.2020, 12:27



Antwort auf: Streichung des Resturlaubs im Beschäftigungsverbot rechtens?

Für jeden vollen Monat Elternzeit kann der AG 1/12 des Jahresurlaubs abziehen (sofern im Vertrag schon so erwähnt oder gesondert mitgeteilt). D.h. für 2018 und 2019 können dir insgesamt 10/12 abgezogen werden. Wenn dazu noch der Resturlaub aus 2017 abgezogen wurde, passt das doch. Du hattest ja eine Übernahme ins nächste Jahr beantragt - also Übernahme in 2019. Vermutlich aber nicht nochmal eine Übernahme in 2020?

von cube am 06.05.2020, 14:19



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Streichung des KIGA-Zuschuss im Beschäftigungsverbot zulässig?

Sehr geehrte Frau Bader, jetzt benötige ich auch einmal Ihren geschätzten Rat. Ich befinde mich seit dem 11.02.2014 im individuellen Beschäftigungsverbot. Mein Gehalt setzt sich aus einem ganz normalen Bruttogehalt und einem steuerfreien Zuschlag zur Kinderbetreuung zusammen. Nun hat man mir mit der Märzabrechnung sowohl nachträglich de...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...


Beschäftigungsverbot nach erfolgreicher Wiedereingliederung

Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne fragen was ich als Entlohnung während eines Beschäftigungsverbotes erwarten kann, da ich die Monate vor der Schwangerschaft langzeitkrank bzw. mich am wiedereingliedern war, ich es aber so verstanden habe, dass der Mutterschutzlohn anhand der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft ausgerechnet wird....