hallo,
wie ist das eigentlich mit "mischehen"? kann man in deutschland für sein kind 2 staatsangehörigkeiten haben, d.h. die deutsche und wie in unserem fall die griechische? und kann sich das kind dann später selbst entscheiden, welche es haben möchte?
und wie ist das dann mit dem vornamen, den man ja als deutsche auf dem standesamt o.ä. eintragen lassen muss? muss das im fall, dass das kind nur die griech. staatsang. bekommt, nicht in deutschland eingetragen werden?
danke :)
diana
Mitglied inaktiv - 29.08.2002, 09:58
Antwort auf:
staatsangehörigkeit
Hallo,
ein Kind, das einen deutschen und einen nicht-deutschen Elternteil hat, erhält ab Geburt beide Staatsbürgerschaften - zumindest "erlaubt" das das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht (die Frage ist ja auch, was das jeweils andere Land dazu sagt). Seit ein paar Jahren muß das Kind sich später auch nicht für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden, sondern kann "lebenslänglich" beide behalten. Dieser "Entscheidungszwang" gilt nur noch, wenn keiner der Eltern die deutsche SB hat.
Ich würde das Kind auf jeden Fall bei den deutschen Behörden registrieren. Wenn es hier in D zur Welt kommt, MÜSST Ihr sowieso zum Standesamt. Selbst wenn das Kind die deutsche SB nicht bekäme (aus welchen Gründen auch immer), braucht es ja eine Geburtsurkunde, um einen Aufenthaltsstatus zu bekommen. Wenn Ihr im Ausland wohnt, ist die jeweilige Botschaft zuständig.
Ich würde dem Kind alle Staatsbürgerschaften geben, die ich legal bekommen kann *grins*. Abgeben kann es sie ja nachher immer noch, wenn es sie nicht will.
LG,
Elisabeth.
Mitglied inaktiv - 29.08.2002, 15:05
Antwort auf:
staatsangehörigkeit
hallo elisabeth,
danke für die info! ich habe auch vor, dem zwerg alle möglichen sb zu geben :))
lg
diana
Mitglied inaktiv - 30.08.2002, 10:26