Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin alleinerziehend, habe alleiniges Sorgerecht.
Vor der Elternzeit habe ich normal gearbeitet und werde meinen Job, den ich zum Januar, ab dem 1. Geburtstag meines Kindes, wieder aufnehmen müsste kündigen/den Vertrag aufheben lassen, da ich in meine Heimatstadt mit sozialem Umfeld für mein Kind ziehen werde.
Ich hätte dort auch einen Job, jedoch bisher keinen KiTa-Platz.
Bekomme ich gar keine staatliche Unterstützung, wenn ich selbst kündige?
Kindergeld und Unterhaltsvorschuss müssten doch weiterlaufen, oder?
Werden auch Hartz IV für 3 Mo gesperrt sein und Wohngeld?
Ich habe nämlich Bedenken, in wie weit mein neuer Arbeitgeber mich flexibel auch nach z. B. 3 Mo noch einstellt, wenn es so lang oder länger dauert, eine KiTa zu finden.
Habe ich rechtlich andere Möglichkeiten?
Danke
von
Anastasya
am 13.11.2016, 15:49
Antwort auf:
Staatliche Unterstützung
Hallo,
Sie müssen versuchen, schnellstens in der neuen Stadt einen KiGa-Platz zu bekommen.
Solange stehen Sie dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung u erhalten auch kein ArbGeld 1 - es sei denn, dass Kind wird fremdbetreut.
Dann kommt es auf den Sachbearbeiter und Ihre Gründe an, ob Sie eine Sperre bekommen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2016
Antwort auf:
Staatliche Unterstützung
Ist doch ganz einfach. Beantrage in der neuen Stadt einen Kitaplatz. Der Platz steht Dir zu.
Kindergeld läuft natürlich weiter.
Wenn Du zurück zum sozialen Umfeld ziehst, ist Hilfe vielleicht nicht fern? Fragen kostet ja nix. Vielleicht ist es möglich mit dem AG drei Monate Teilzeit zu vereinbaren und Familie passt vorerst auf.
Übergangsweise ne Kita im Nachbarort. Die Stadt soll Dir halt ne Lösung anbieten.
Wünsche Dir alles Gute ;-)
Mitglied inaktiv - 13.11.2016, 20:02
Antwort auf:
Staatliche Unterstützung
Hallo,
ja, ich beantrage ihn natürlich.
Familie/Freunde arbeiten leider alle selbst Vollzeit. Na ja... oder eher zum Glück.
2 Freunde haben gerade das gleiche Problem, obwohl sie dort wohnen und arbeiten. Eine muss nur 2 Monate überbrücken, die andere bisher 6, weil einfach keine Plätze da sind.
Ich werde eh vorerst Teilzeit arbeiten und hoffe so an eine Tagesmutter zu kommen, da ich auch ungünstigere Öffnungszeiten so inkauf nehmen kann.
Ich möchte nur vorbereitet sein, falls alle Stränge reißen auf keinen Fall ohne Geld und Alternative mit meinem Kind dastehen.
Grüße
von
Anastasya
am 13.11.2016, 20:39
Antwort auf:
Staatliche Unterstützung
Beantrage so schnell wie möglich und mache am Besten alles schriftlich.
(Unsere Stadt übernimmt auch vollständig die Kosten für Plätze bei den Tagesmüttern.)
Mitglied inaktiv - 13.11.2016, 21:22
Antwort auf:
Staatliche Unterstützung
Mach schriftlich deinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz geltend. Vielleicht möchte eine deiner Bekannten dort, die selber keinen Platzanspruch durchgesetzt und deswegen den Job gekündigt haben, vorübergehend die Betreuung deines Kindes übernehmen?
von
Pamo
am 14.11.2016, 07:53