Guten Tag,
ich habe eine Tochter (2 Jahre), deren leiblicher Vater regelmäßig Unterhalt zahlt, aber sonst keinerlei Kontakt zu ihr hat und dies auch nicht wünscht. Ich habe das volle Sorgerecht. Kann ich meinem neuen Lebensgefährten, von dem ich jetzt ein Kind erwarte, im Falle meiner Unzurechnungsfähigkeit oder meines Ablebens das Sorgerecht für meine Tochter übertragen? Oder geht das nur für Familienangehörige wie meine Mutter? Ich möchte auf keinen Fall, dass sie bei ihrem leiblichen Vater leben müsste.
Müssen bestimmte Formvorschriften für eine derartige Verfügung eingehalten werden?
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 13:00
Antwort auf:
Sorgerechtsübertragung
Hallo,
jetzt ist die gemeinsame Ausübung nur im Falle einer Adoption möglich.
Für den Fall Ihres Ablebens:
Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.04.2008