hallo frau bader,
ich habe eine frage, in der beziehung meines bruders krieselt es und er wurde aufgefordert von ihr im sommer die gemeinsame wohnung zu verlassen. sie sind nicht verheiratet. sie hat schon eine tochter mit in die beziehung gebracht. es gibt noch ein gemeinsames kind von 3 jahren. nun hat er angst wie es sorgerechttechnisch weiter geht wenn er dann tatsächlich ausziehen muss.
hat sie automatisch dann das alleinige sorgerecht? oder haben nicht beide eltern automatisch gemeinsam das sorgerecht?
viele grüße
schnuppenstern
Mitglied inaktiv - 02.01.2006, 13:38
Antwort auf:
Sorgerecht nach auszug aus gemeinsamer wohnung?
Hallo,
nach der Geburt hat die nichteheliche kIndsmutter das WAhlrecht - deshalb kann ich nicht wissen, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2006
Antwort auf:
Sorgerecht nach auszug aus gemeinsamer wohnung?
Wenn sie nicht verheiratet sind und sie ihm nie auf dem Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht gab, dann hat sie es allein. Dein Bruder hat jedoch ein Umgangsrecht, was ihm keiner nehmen kann es sei denn der er würde trinken Drogen nehmen oder so was. Also er kann sein Kind dann regelmäßig sehen und bei einem Alter von 3 Jahren denke ich dass er es auch über ein ganzen Wochenende mitnehmen kann soweit der Bezug Kind-Vater so gut ist, dass das Kind das möchte.
LG
Sandy
Mitglied inaktiv - 02.01.2006, 14:08