Frage: Sorgerecht im Todesfall

Hallo Nicola Bader, ich möchte gerne die Sorgerechtsfrage im Falle meines Todes, bzw. des Todes von mir und meinem Partner abklären. Wir sind unverheiratet, werden aber beim Jugendamt die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben. Sollte ich sterben, möchte ich, dass mein Partner das Sorgerecht erhält. Sollten wir beide sterben, möchte ich, dass meine langjährigste Freundin das Sorgerecht erhält. Sie gehört nicht zur "Familie", ist unverheiratet, lebt "in finanziell sicheren Verhältnissen". Ich möchte in jedem Fall vermeiden, dass jemand aus unseren Familien das Sorgerecht erhält! Meine Fragen: 1. Kann man an einen familienunabhängigen Menschen das Sorgerecht übertragen? Wird diese Person dennoch vom Jugendamt/Vormundschaftsgereicht geprüft? 2. Sollte nur ich sterben, aber mein Partner überleben, kann ich meiner Freundin auch in diesem Fall sowas wie 50% des Sorgerechts übertragen? 3. Kann ich in jedem Fall eine Erklärung abgeben, dass ich eine Betreuung durch unsere Familien ausschließen möchte oder auf einen Tag in der Woche begrenzen, und muss sich mein Partner oder der Sorgerechtsinhaber daran halten? Wird sowas geprüft? 4. solange die Sorgerechtsfrage im Todesfall beider Eltern geprüft wird: kann man irgendwo hinterlegen, dass wir möchten, dass unser Kind für diesen Zeitraum in jedem Fall bei meiner Freundin wohnt? Vielen Dank! lulinda.

Mitglied inaktiv - 30.08.2002, 10:44



Antwort auf: Sorgerecht im Todesfall

Liebe Lulinda, Liebe, Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.09.2002



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