Hallo Nicola Bader, ich möchte gerne die Sorgerechtsfrage im Falle meines Todes, bzw. des Todes von mir und meinem Partner abklären. Wir sind unverheiratet, werden aber beim Jugendamt die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben. Sollte ich sterben, möchte ich, dass mein Partner das Sorgerecht erhält. Sollten wir beide sterben, möchte ich, dass meine langjährigste Freundin das Sorgerecht erhält. Sie gehört nicht zur "Familie", ist unverheiratet, lebt "in finanziell sicheren Verhältnissen". Ich möchte in jedem Fall vermeiden, dass jemand aus unseren Familien das Sorgerecht erhält! Meine Fragen: 1. Kann man an einen familienunabhängigen Menschen das Sorgerecht übertragen? Wird diese Person dennoch vom Jugendamt/Vormundschaftsgereicht geprüft? 2. Sollte nur ich sterben, aber mein Partner überleben, kann ich meiner Freundin auch in diesem Fall sowas wie 50% des Sorgerechts übertragen? 3. Kann ich in jedem Fall eine Erklärung abgeben, dass ich eine Betreuung durch unsere Familien ausschließen möchte oder auf einen Tag in der Woche begrenzen, und muss sich mein Partner oder der Sorgerechtsinhaber daran halten? Wird sowas geprüft? 4. solange die Sorgerechtsfrage im Todesfall beider Eltern geprüft wird: kann man irgendwo hinterlegen, dass wir möchten, dass unser Kind für diesen Zeitraum in jedem Fall bei meiner Freundin wohnt? Vielen Dank! lulinda.
Mitglied inaktiv - 30.08.2002, 10:44