Hallo Frau Bader!Wir heiraten jetzt am kommenden Freitag,steht mir da ein Tag Sonderurlaub zu?Ich bekomme ihn nämlich nicht.Ich arbeite in einer privaten Bäckerei und habe keinen Arbeitsvertrag und keinen Tarifvertrag.Meine Chefin meinte ich bekomme nur die Stunde der Trauung bezahlt und könnte ja dann wieder auf arbeit gehen.Ist das wirklich so?Mein "Mann"bekommt den Tag anstandslos als Sonderurlaub.Er ist aber auch in einer größeren Firma angestellt.Vielen Dank und LG....
von
Mamdy11274
am 17.07.2011, 21:05
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Sonderurlaub
Hallo,
es besteht ein Anspruch auf Freistellung für die kirchliche u die standesamtl. Trauuung, jeweils ein Tag unter Lohnfortzahlung nach § 616 BGB
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2011
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Sonderurlaub
Bei uns ist es z.B. so, dass man nur einen Tag für die kirchl Trauung bekommt. Steht alles in meinem Tarifvertrag. Wenn du keinen hast, wirst du kein Anrecht haben.
von
sternenfee75
am 17.07.2011, 21:35
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Sonderurlaub
Leider ist das nicht gesetzlich geregelt, so dass du für die Hochzeit Urlaub nehmen müsstest.
LG
Mitglied inaktiv - 17.07.2011, 22:41
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Sonderurlaub
Es besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine angemessene Zeit nach § 616 BGB. I.d.R 1 - 2 Tage.
von
Lina_100
am 18.07.2011, 12:22