Hallo,
vor kurzer Zeit ist meine Schwiegermutter verstorben. Da meine Frau in einem Minijob (400 €) arbeitet wollte ich Sie fragen ob Anspruch auf Sonderurlaub besteht.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Trapp
Mitglied inaktiv - 09.10.2008, 17:14
Antwort auf:
Sonderurlaub
Hallo,
bitte die Hinweise lesen, hier geht es nur um Fragen r-u-b
Liebe Grùsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2008
Antwort auf:
Sonderurlaub
Hallo
dies hier hab ich im Internet gefunden:
Sonderurlaub: Welche Ansprüche Ihre Aushilfen und Mitarbeiter im Minijob haben
Auch Ihren Mitarbeitern im Minijob und Aushilfen steht bezahlter Sonderurlaub zu. Ihr Unternehmen muss Mitarbeiter bei einer Verhinderung aus persönlichen Gründen von ihrer Arbeitsleistung freistellen.
Zu den anerkannten persönlichen Gründen zählen eine Erkrankung Angehöriger, Todesfälle im Familien- und Verwandtenkreis, Eheschließungen, die Geburt eines Kindes, ein Umzug, Arztbesuche. In diesen Fällen hat der Mitarbeiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit fehlt. Einheitliche Angaben, wie lange das Fehlen konkret dauern darf, gibt es leider nicht. Sie können sich aber nach dem Zeitraum richten, den der Mitarbeiter für die Erledigung seiner Angelegenheiten benötigt. Im Fall einer Erkrankung dürfen Sie ihm bis zu einer Woche Entgeltfortzahlung zugestehen.
Bei Zeiträumen, die darüber hinausgehen, muss er allerdings unbezahlten Urlaub nehmen. In diesem Fall erhält der Mitarbeiter kein Arbeitsentgelt und Sie führen auch keine Sozialversicherungsbeiträge für den entsprechenden Zeitraum ab. In diesem Fall gilt das Arbeitsverhältnis bis zu einem Monat sozialversicherungsrechtlich als fortbestehend.
Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 19:52