Moin Unser Sohn damals 11 hatte im Winter mit anderen Kindern Kieselsteine in die Luft geworfen, wobei einer eine Lichtplatte eines Carportsdaches zerschlug. Da unser Sohn zu diesem Zeitpunt bei einem Freund war haben wir erst mit der Rechnung von der Geschädigten davon erfahren. In der Rechnung sind allerdings Sachen aufgelistet, die weder von unseren Sohn noch von den anderen Kindern zerstört wurden. Jetzt haben wir seitens der Geschädigten ein Anwaltsschreiben beommen, dass wir für den gesammten Schaden aufommen sollen und uns das Geld von den anderen " Mittätern wiederholen sollen. Wir hatten es bei Rechnungseingang unserer Versicherung gemeldet und haben schon da gesagt das nur die Lichtplatte beschädigt wurde. Für diese würden wir auch aufommen eine Frage aber ich muss doch eine Reperaturen bezahlen von Dingen die mein Sohn nicht beschädigt hat oder? Ein Elternpaar hat schon nach dem Anwaltsschreiben gezahlt, da auch gleich im schreiben mit Gericht gedroht wird. Ich sehe es aber nicht ein alles zuzahlen. Stehe ich rechtlich gesehen damit alleine da oder ann ich die Gegenseite ruhig vor Gericht gehen lassen? gruß delphine
von delphine0077 am 16.08.2011, 22:29