Sehr geehrte Frau Bader,
wenn ich einen 50 % Job annehmen würde, ich aber auch schwanger werden möchte (z. Zeitpunkt der Anstellung aber noch nicht). Ab wann muß d. Chef eine Schwangerschaft mitgeteilt werden?
Vielen, lieben Dank
Mitglied inaktiv - 09.10.2003, 22:50
Antwort auf:
Schwangerschaft mitteilen
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2003
Antwort auf:
Schwangerschaft mitteilen
HAllo,
ich kenne die frist hierbei nicht so genau, denke aber bis zur zwölften woche kannst du es gut begründen,
Abgesehen davon, je eher du die SS mitteilst um so eher machst du vom Mutterschutzgesetz gebrauch...
Kündigungsschutz, Überstunden verbot etc.
Ich habe es noch am selben Tag gesagt und in der Sechste SSW erfahren, dass mein king sich ankündigt...
Alles gute
LG Andrea
Mitglied inaktiv - 09.10.2003, 23:45