Frage: Schenkung

Hallo Frau Bader, hab weiter unten schon mal die Frage gestellt zu dem Darlehen, welches uns gegeben wurde um eine Wohnung zu kaufen, als unser Kind zur Welt kam. Nun wollte ich fragen wie es sich mit einer Schenkung verhält. Meine Eltern haben uns vor ca. 4 Jahren ca. 40.000 Euro geschenkt. Nun ist meine Mutter verstorben und mein Vater sagt, er könne die Schenkung zurückfordern. Wie verhält es sich damit - es liegt kein Schenkungsvertrag vor. Vielen herzlichen Dank schon mal vorab. Steffi

Mitglied inaktiv - 04.07.2005, 14:05



Antwort auf: Schenkung

Hallo, da gilt der Kinderspruch "Geschenkt ist geschenkt.." Es sei denn, der Vater ist jetzt verarmt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.07.2005



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Schenkung bei Scheidung?

Liebe Frau Bader, leider steht bei uns eine Trennung/Scheidung an. Frage 1: fällt eine Schenkung, die während des Trennungsjahres gemacht wird, unter den Zugewinn? Frage 2: ist es ratsam/notwendig bzw. möglich, ab der ausgesprochen Trennung eine Gütertrennung zu vereinbaren, um Missverständnisse bzw. finanzielle Streitigkeiten während de...


Schenkung von Grosseltern

Guten Abend, mein Grossvater möchte mir eine grössere Summe (5stellig) in bar schenken. Welcher Freibetrag gilt dabei. Den Umweg über meine Eltern möchte er vermeiden. Welche Nachweispflich haben wir der Bank gegenüber (Stichwort Geldwäschegesetz)? Das Geld ist natürlich sauber erspart. Dankeschön Gruß claudine


schenkung ans kind

hallo, mal eine frage: meine tochter, jetzt 9 jahre alt, hat zu ihrer geburt von meinem onkel eine babywiege und ein kinderbett geschenkt bekommen. beides ist von meinem onkel handgearbeitet. zu meinem onkel habe ich seit ca. 2 jahren keinen kontakt und heute ruft er hier an und verlangt von mir die herausgabe. ich habe die wiege und das bett noch ...