Hallo Frau Bader, hab weiter unten schon mal die Frage gestellt zu dem Darlehen, welches uns gegeben wurde um eine Wohnung zu kaufen, als unser Kind zur Welt kam. Nun wollte ich fragen wie es sich mit einer Schenkung verhält. Meine Eltern haben uns vor ca. 4 Jahren ca. 40.000 Euro geschenkt. Nun ist meine Mutter verstorben und mein Vater sagt, er könne die Schenkung zurückfordern. Wie verhält es sich damit - es liegt kein Schenkungsvertrag vor. Vielen herzlichen Dank schon mal vorab. Steffi
Mitglied inaktiv - 04.07.2005, 14:05