uns wurde erklärt, dass man das vorläufige Scheidungsurteil nach 4 Wochen nochmal ans Gericht schicken soll damit das Gericht den Rechtskraftvermerk eintragen kann. Wenn ich das tue, mein Ex aber nicht, weil er es vergißt, ist mein Urteil dann trotzdem rechtskräftig?
Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 19:49