Hallo Frau Bader, ich hab ein ziemliches Problem, ich lebe in Trennung, die Scheidung ist seit September eingereicht (Trennungsjahr ist seit dem 01.08.06 abgelaufen).Ich bin von meinem neuen Lebenspartner schwanger ´der Geburtstermin ist am 06.01. mein Anwalt weiß wie wichtig es mir ist ,dass die Scheidung noch dieses Jahr von statten geht.Mein Anwalt hat nun schon zum Gericht einen Brief gecshrieben, wo drin steht,dass er um Sachmittelstand bittet,also in meinen augen kommt das so rüber,als wenn er etwas Druck macht bei Gericht, damit es schneller geht.Das Gericht weiß auch,dass ich schwnager bin und das Baby bald kommt.Meinen Sie, dass sowas klappt, dass es noch dieses Jahr funktioniert, dass wenn mein Anwalt jetzt schon darum gebeten hat, nützt sowas manchmal etwas?? So zum 2. habe ich gerad dieses hier im Netz gefunden § 8. (1) Eine Frau soll nicht vor Ablauf von zehn Monatennach der Auflösung oder Nichtigerklärung ihrer früherenEhe eine neue Ehe eingehen, es sei denn, daß sie inzwischengeboren hat. (2) Von dieser Vorschrift kann der Standesbeamte Befreiung erteilen. ja wo gibt es denn sowas??frag ich mich!!!Ist doch meine Sache ob ich nochmal heiraten will oder nicht.Aber da ich von meinem neuen Partner ein Baby bekomm dürfen wir dann doch heiraten oder??Und wenn ich nicht schwanger wäre dann nicht oder was...also das hat mich echt geschockt ist da echt was wahres dran??
Mitglied inaktiv - 31.10.2006, 10:18