Hallo Frau Bader, ich befinde mich gerade in Scheidung im Trennungsjahr und habe in Unterlagen meines Mannes bei einem kürzlich abgeschlossenen Kreditvertrag eine dafür als Sicherheit angegebene Grundschuld gefunden inclusive Höhe und Eintragungblatt/Nummer beim Grundbuchamt. Er hat bei seiner Auflistung bezüglich Anfangs/Endvermögen aber nur den kürzlich genommen Kredit aufgeführt, nicht aber den älteren, auf den sich diese Grundschuld wohl bezieht (insofern er diesen auch genommen hat). Diese Grundschuld dürfte sich wahrscheinlich auf eine ET-Wohnung beziehen, die er kurz vor Eheschließung vor ca 15 Jahren gekauft hat und für die er laut seiner Aussage einen Kredit genommen hatte, von dem ich aber nie Unterlagen gesehen habe, ihn ja aber in der Ehezeit mit abbezahlt habe. Mein Mann drückt durch Verschweigen dieses damaligen Kredits sein Anfangsvermögen also bewußt nach oben. Nun meine Frage: Wie kann ich mit dem Wissen über diese Grundschuld und auch deren Nummer im Grundbuchamt Informationen über diesen Altkredit erhalten bzw erreichen, daß dieser offenkundig wird und der Stand bei Eheschließung zu seinem Anfangsvermögen dazugerechnet wird. Eine einfache Antwort, was ich tun kann, würde mir sehr helfen. LG, Offenbacherin
Mitglied inaktiv - 13.05.2010, 13:58