Frage: Scheidung, Umgangsrecht, .,,,

Hallo Frau Bader, die Situation ist Folgende: ich selbst habe einen 5 jährigen Sohn, mein Freund mit seiner Frau eine 4 jährige Tochter und wir haben gemeinsam noch eine Tochter von 4 Monaten. Die Scheidung meines Partner von seiner Frau läuft derzeit und wird noch dieses Jahr "über die Bühne" gehen. Jetzt ist es nur so, daß seine Frau ihm verbieten will, seine Tochter zu sehen, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sie haben gemeinsames Sorgerecht und die Kleine kennt und liebt ihren Papa! Letztens konnten sich die beiden 3 Wochen nicht sehen und als es dann wieder machbar war wußte die Mutter nicht, ob sie nicht vielleicht doch etwas anderes vorhabe und aus diesem Grund erneut kein Treffen stattfinden könne. Sie benutzt die Kleine als Druckmittel gegen den Vater und das auf Kosten der Tochter! Die Mutter verbringt die Wochenenden meist ohne die Tochter, die wird bei den Großeltern untergebracht. Die Eltern meines Freundes können ebenfalls bezeugen, daß die Kleine mindesten 3x wöchentlich bei anderen Leuten untergebracht ist. Unregelmäßige Tagheimzeiten kommen hinzu. Wie sieht es denn aus, wenn mein Freund jetzt möchte, daß seine Tochter ganz bei uns leben möchte. Gibt es da eine Möglichkeit und wenn ja, welche? Was müßten wir machen oder auch für Voraussetzungen erfüllen, um die Kleine bei uns dauerhaft wohnen zu lassen? Wir sind beide berufstätig und haben für beide Kinder Tagheimplätze. Können Sie uns in dieser Situation vielleicht ein oder zwei hilfreiche Ratschläge geben? Schon jetzt ein ganz dickes Dankeschön an dieser Stelle :-)

Mitglied inaktiv - 11.08.2004, 19:41



Antwort auf: Scheidung, Umgangsrecht, .,,,

Hallo, er soll sich an das Jugendamt wenden, wenn das nicht hilft an das Gericht. Umgangsrecht kann ihm nicht so einfach verweigert werden. Das Sorgerecht wird er wohl kaum bekommen, da man ungerne den Lebensmittelpunkt des Kindes ändert. Es sei denn es gibt wichtige Gründe, wenn die Mutter das Kind zB vernachläßigt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2004



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