Frage: schadenfall?!

hallo, ich habe folgende frage: bei einer feier erbrach unsere tochter (4) den inhalt des schokoladenbrunnens bei freunden. wie ist die rechtslage wenn die versicherung nicht zahlt wegen "höherer gewalt"? müssen wir für den schaden dann selber aufkommen? der schaden beläuft sich auf ca 2.200 euro laut gutachten. liebe grüsse nicole

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 10:54



Antwort auf: schadenfall?!

Hallo, 1. Sie hat keine Handlung vorgenommen, und nur für Handlungen haftet man 2. Sie ist eh noch nicht deliktsfähig, haftet also gar nicht 3. Wenn die Versicherung nicht zahlt, müssen Sie auch nicht zahlen - ist halt dumm für die Freunde Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2010



Antwort auf: schadenfall?!

Wenn die Haftpflicht nicht zahlt, dann müsst Ihr auch nicht zahlen, denn Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig. Ist blöd, wenn es sich um Freunde handelt, ist aber so. Eure moralischen Ansprüche müssen die Versicherung nicht interessieren, dort geht es nur um das Gesetz. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 21:59



Antwort auf: schadenfall?!

du lieber himmel, worauf hat sich denn deine tochter erbrochen, daß da so ein hoher schaden entstanden ist???

Mitglied inaktiv - 10.01.2010, 17:58