Frage: Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin befreit von Deutsche Rentenversicherung und ich bin versichert in Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte. Mein Mann auch. Seit Februar bin ich in Elternzeit, mein Mann hat ersten Lebensmonat auch bezogen und jetzt befinde er sich noch ein Monat in Elternzeit. Ich habe allgemeine Schreiben von DRV bekommen, dass in Elternzeit auch Versicherung läuft usw. Und auch von BWVA. Aber ist es mir nicht klar, wie so von beide? Und ja, muss man etwas melden um Kindererziehungszeiten zu erkennen. Ich dachte dass das automatisch geht ung gehört zu mir, weil ich nehme 12 Mo von EZ, mein Ehemann nur zwei. Habe ich etwas ubersehen oder falsch gemacht? Meine Freundinen haben mir gesagt dass das alles in Deutschland automatisch geht. Wir sind zwei Ärzte die in DE seit 2 Jahren arbeiten, nicht länger und Bürokratie außer medizinische ist nicht uns so ganz klar. Liebe Grüße, Nera

von Nektarica am 02.12.2018, 21:47



Antwort auf: Rentenversicherung

Hallo, wenden Sie sich an Ihr Versorgungswerk und klären Sie, wie es dort in der Satzung geregelt ist. Das ist unterschiedlich. Die können Ihnen auch Auskunft geben, wieso Sie dann jetzt unter die Deutsche Rentenversicherung fallen. Ich geh mal davon aus, dass Sie nicht arbeiten und keine Einkünfte haben. Dann wüsste ich jetzt auch nicht, warum Sie dort Beiträge bezahlen sollten. Zumal Sie befreit sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2018



Antwort auf: Rentenversicherung

Hallo Nektarica, will die DRV nun tatsächlich Beiträge von dir haben oder geht es nur um die Kindererziehungszeiten? Bei den Kindererziehungszeiten ist es so, dass du trotz Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Kindererziehungszeiten Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben bekommst, WENN dein Versorgungswerk keine vergleichbare Anerkennung der Kindererziehung vorsieht. Deswegen meinte Frau Bader, in der Satzung des Versorgungswerks nachlesen. Wenn du und dein Mann nichts anderes erklärt, werden die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung dir als Mutter zugeteilt.

von Rotkehlchen am 07.12.2018, 16:49



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