Frage: Rentenversicherung

Hallo, ich bin mit meinem zweiten Kind in Elternzeit. Bei meinem ersten bekam ich ein schreiben von der Bund Deutsche Rentenversicherung das ich drei Jahre versichert bin (Elternzeit), das aber erst in zehn Jahren beantragen soll. Bei meinem zweiten habe ich auch ein schreiben bekommen (er ist jetzt sieben Monate). Ich muss ehrlich sein ich habe es zur Seite gelegt (wir hatten total viel um die Ohren) da ich dachte das wäre wieder so. Jetzt mache ich Ablage und lese etwas das ich gar nicht verstehe. Da steht ich kann durch die Erziehung meines Kindes in der gesetzl. Versicherung Rentenanwartschaften erwerben kann. Ich kann in den ersten drei Jahren der Kindererzieherung pflichtversichert (Rente) werden. Dann steht das irgendwas von einer Erklärung. Die nur zwei Monate rückwirkend gilt und sonst nur künftige Erziehungszeiten. Hätte ich da was machen müssen? Was genau? Ich dachte das geht automatisch. Bin mit meinem zweiten Kind auch drei Jahre in Elternzeit. Können Sie mir weiterhelfen?

Mitglied inaktiv - 03.10.2010, 16:53



Antwort auf: Rentenversicherung

Hallo, Desireé hat recht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2010



Antwort auf: Rentenversicherung

Ist gar nicht sio schwierig: Ruf die Nummer an die drauf steht, gib der Deine VersNr. und Du bekommst einen passenden Antrag. Dazu muss eine geburtsurkunde und fertig ist die laube. Es ist "nur" die Anerkennung der Kindererziehungszeiten, aber die sind viel Geld wert! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 03.10.2010, 22:13



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