Frage: Rechtsanspruch auf Krippenplatz

Hallo Frau Bader, Ich habe heute "versucht" unsere Neugeborene Tochter für Januar 2019 in der gemeindeeigenen Kita anzumelden. Der zuständige Sachbearbeiter wirkte schon jetzt nicht allzu optimistisch, dass wir zu dem Zeitpunkt tatsächlich einen Platz bekommen, hat unseren Wunsch aber so notiert und gesagt ich solle mich so 4 bis 5 Monate vorher noch einmal melden. Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für 3 Jahre beantragt, aber vereinbart im Februar 2019 als "Teilzeit in Elternzeit" wieder einzusteigen (um mir die Option auf Rückkehr in Vollzeit nach den 3 Jahren offenzuhalten). Dies ist allerdings noch nicht vertraglich fixiert, dies findet bei uns erst einige Wochen vor der geplanten Rückkehr statt. Elterngeld bekomme ich für 12 Monate. Finanziell sind wir darauf angewiesen, dass ich nach einem Jahr (bzw den 14 Monaten) aich tatsächlich wieder Geld verdiene. Wie können wir denn vorgehen, wenn wir tatsächlich keinen Platz ab Januar bekommen? Angenommen uns würde erst ein Platz ab dem Sommer angeboten, das wäre definitiv zu lange um es nur mit dem Gehalt meines Lebensgefährten zu überbrücken (Immobilienkredit etc) - dann haben wir für den Zeitraum von Januar bis zum Sommer sich Anspruch auf eine Alternative Betreuung, oder? Sobald ein Krippenplatz zur Verfügung stünde müsste man dann aber wechseln? (d.h. zum elnen sich Urlaub für die Eingewöhnungszeit nehmen und vor allem auch dem kleinen Kind diesen Wechsel zumuten?) Beinhaltet der Rechtsanspruch tatsächlich nur eine Betreuungszeit von 4 Stunden an 5 Tagen? Und würde dementsprechend auch die Alternative Betreuung (wenn sich denn überhaupt eine finden ließe) in dem Zeitrahmen stattfinden können? Der angestrebte Krippenplatz wäre ein Ganztagsplatz, da ich einen recht weiten Arbeitsweg habe mit im ÖPNV gut 2 Stunden Fahrtzeit wären 4 Stunden Betreuung für mich kaum hilfreich.... Ich danke Ihnen im Voraus für ihre Antwort und freue mich auch über allgemeine Hinweise zum Vorgehen nach Erhalt einer Absage. :-)

von Martina4567 am 04.12.2017, 21:37



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Krippenplatz

Hallo, ab dem ersten Geburtstag ihrer Tochter haben sie ein Anspruch auf Betreuung nach Bedarf. D.h., wenn Sie bis mittags arbeiten eben bis mittags. Die Gemeinde kann diesen Anspruch erfüllen durch Kindergarten, Kindertagesstätte oder Tagesmutter. Üblicherweise gehen die Kinder spätestens mit drei in den Kindergarten/ Kindertagesstätte. Viele Gemeinden haben inzwischen eine zentrale Internetseite zur Vergabe der Plätze - erkundigen Sie sich, ob das bei Ihnen auch der Fall ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2017



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Krippenplatz

Nach Alternativen schauen... Du hast keinen Anspruch auf einen Platz in der Wahl-Kita, nicht einmal das es eine KiTa ist. Sondern nur einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz - was bedeutet, auch Krippe, KiGa oder TaMu wären rechtlich abgedeckt. Und einen Platz zu Januar ist eh schwierig, weil die wenigsten dann freie Plätze haben. In der regel nehmen die eisten Betreuungsstellen nur zu Aug/Sept neue Kinder an - dann wenn eben die älteren in die Schule wechseln. Du kannst dich ans JA wenden, dort darauf DEUTLICH und MEHRMALS hinweisen das Du auf einen Platz abgewiesen bist - fraglich halt ob der dann auch passt. Hat man dir was freies angeboten oder einen Ersatzplatz angeboten, sind die nämlich raus aus dem schneider. Selbst dann wenn du dafür noch mal 1 Std in die anderen Richtung fahren müsstest. Plan B wäre für mich, überlege dir auch für die Dauer deine EZ eine TZ-Stelle vor Ort zu suchen und das zu nehmen was man dir an Stunden in der Kita gibt. Selbst dann wenn es eben nicht der VZ-Platz ist sondern nur ein 25 oder 35 Std Platz. Wenn du mal einen Fuß drin hast ist es leichter aufzustocken. Und nachträglich von der Ersatz-Betreuung in die Wunsch-Betreuung zu wechseln ist oft schwer - denn man ist Betreuungstechnisch abgedeckt. Damit hat die Gemeinde ihre Pflicht erfüllt. Auf wie viele Stunden du Anspruch hast hängt auch davon ab wie viele Std du am Tag arbeitest. Wer bis zu 20 Std arbeitet bekommt hier einen 25 Std Platz, bei bis zu 30 Std einen 35 Std Platz, bei über 30 Std oder Ü3-Kind einen 45 Std Platz. Ob das mit Fahrzeit usw hinhaut ist persönliches Problem...

Mitglied inaktiv - 04.12.2017, 22:31



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Krippenplatz

Huhu, wenn Du wirklich darauf angewiesen bist, überlege auch, ob Du zu September 2018, also vorher, einen Platz annehmen würdest (vielleicht erstmal Teilzeit, mit der Option, ein Jahr später aufzustocken?). Vielleicht kannst Du dann verhandeln, dass Du möglichst spät einen Platz zur Eingewöhnung bekommen kannst - viele wollen ja möglichst früh, so dass das oft möglich ist. Die Eingewöhnungen können sich durchaus in den November/Dezember ziehen - frag einfach mal danach. Um im Januar einen Platz zu bekommen, muss jemand anders wegziehen, und das kann Dir keiner garantieren. Alles Gute!

von zweizwerge am 06.12.2017, 10:56



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Rechtsanspruch Krippenplatz

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z.Z. mit meinem 2. Kind in der Elternzeit. Meine "große" Tochter besucht eine Kita 6 Std., wo ich auch meinen Sohn nach seiner Geburt angemeldet habe. Jetzt wurde mir gesagt, wenn ich keine Arbeit habe kann er keinen Krippenplatz bekommen. Wenn ich aber meinen Sohn nicht in eine Krippe bringen kann, kann ich mir auc...


Nochmal Rechtsanspruch auf Krippenplatz ID = 98276

Sehr geehrte Frau Bader liebe Forengemeinde, danke für die Antworten. Die Betreuungsqualität ist schlechter, da in wesentlich weniger kindgerechten Räumen bei der Tamu hier 5 U3 Kinder sind, in der Krippe aber pro Erzieherin nur 4 und die Erzieherinnen wurden is zu 5 Jahre ausgebildet, die Tamu einen 100-stündigen Kurs absolviert hat. Än...


Rechtsanspruch Krippenplatz

Sehr geehrte Frau Bader, bekanntermaßen gibt es ja ab August diesen Jahres einen Rechtsanpruch auf einen Krippenplatz. Da wir ja leider alle wissen, dass das nie und nimmer funtionieren wird, überlegen wir natürlich unserer Stadt zu verklagen. Kann ich in diesem Fall auf Lohnersatz bzw. Verdienstausfall klagen? Wir könnte die Stadt auf eine Klag...


Rechtsanspruch Krippenplatz in TZ

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir etwas weiterhelfen. Ich habe meinen Sohn im Dezember 2016 für einen Krippenplatz ab Februar 2018 angemeldet. Uns wurde von der Kommune versichert, dass wir in einer der 5 Einrichtungen der Gemeinde einen Platz kriegen. Wir brauchen und allerdings keinen Krippenplatz in Vollzeit sondern in Teilzeit. ...


Krippenplatz Rechtsanspruch

Hallo Frau Bader, ich habe dieses Jahr im Jabuar meinen Sohn geboren. Ab April 2021 sollte ich wieder arbeiten. Aus dieser Situation heraus benötige ich ab Januar 2021 einen Krippenplatz. Bei allen Krippen hieß es, unter dem Jahr sei es schwierig ein Platz zu bekommen, aber September 2021 hätten wir gewiss Glück. Angemeldet haben wir ...


Rechtsanspruch Krippenplatz unter 1J

Hallo, Ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage… Ich weiß, dass alle Kinder ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben und ein Teil der Kosten von dem Jugendamt übernommen wird. Wie ist das bei unter 1 Jährigen? Ich selber bin Studentin und muss ein Vollzeitpraktikum absolvieren und mein Partner Arb...


Kündigung Krippenplatz seitens der Einrichtung wann möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, Unser Sohn, 25 Monate, wird seit Oktober in der Krippe eingewöhnt. Er tat sich anfangs schwer, hinzu kamen natürlich die einen und anderen Fehltage wegen Krankheit. Nun wurde mir vom den Erziehern mitgeteilt, dass sie abwägen uns zum Ende Januar zu kündigen, wenn es nicht schnell besser wird. Ich würde nie mein Kind...


2 Kündigung Krippenplatz seitens der Einrichtung wann möglich? 2

Hallo Frau Bader, Bei unserem Sohn, 25 Monate, wird von der Einrichtung abgewogen den Krippenplatz zu kündigen. Als Grund wurde uns genannt, dass die Eingewöhnung seit 3 Monaten nicht klappt, es anstrengend mit ihm ist und sie nicht sicher sind, ob sein Kindswohl sichergestellt werden kann, so wie es läuft. Und es gäbe ja viele Kinder auf der Wa...


Rechtsanspruch KiTa Platz

Guten Tag Frau Bader, ich habe folgende Frage: Unsere Tochter, 3J, wechselt demnächst von der Tagesmutter in den Kindergarten (Sommer2024). Wir haben eine Platzzusage vorliegen (45Std Vertrag - andere kürzere Betreuungsverträge werden grundsätzlich auch angeboten). Nun würden wir auch gerne mit der weiteren Kinderplanung starten, aber machen uns...


Verlust Rechtsanspruch Kindergartenplatz

Hallo, wir haben heute für unseren zweijährigen Sohn für unsere drei Wunschkindergärten allesamt Ablehnungen erhalten. Die Rücksprache mit dem Jugendamt ergab, dass nur ein Platz an einem Kindergarten vorhanden ist, der, sagen wir mal höflich formuliert, nicht gerade hochwertig ist. Frage: Wenn wir diesen Platz nun ablehnen, ist dann der Rech...