Hallo Frau Bader,
angenommen ein Ehepaar hat zwei Autos, eines wird von Person A genutzt das andere von Person B.
Person A möchte sich trennen, auf Person A laufen auch die Autos (Versicherung) - Person B nutzt es lediglich seit der Anschaffung.
Kann Person A das Auto abmelden oder Person B den Zugang zu den Fahrzeugen verwehren? Wie ist das Nutzungsrecht - hat Person B Anspruch auf ein Auto?
Wie ist die rechtliche Grundlage ?
Danke für Ihre Hilfe
Jakob2019
von
Jakob2019
am 01.03.2019, 14:09
Antwort auf:
Rechtliche Grundlage Auto
Hallo,
jeder bekommt das Auto, das in seinem Eigentum steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2019
Antwort auf:
Rechtliche Grundlage Auto
Ups ich sehe gerade, das dies wahrscheinlich nicht ihr Fachgebiet ist!
Entschuldigen sie bitte!
von
Jakob2019
am 01.03.2019, 14:10
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Rechtliche Grundlage Auto
Wichtig ist, wer hat das Auto gekauft? Wem gehört es, also wer ist Eigentümer. Besitzer ist egal. Eine Versicherung ist da kein Indiz.
Gibt es einen Ehevertrag mit Gütergemeinschaft? (Seltenheit)
Wenn A Eigentümer ist, kann B dennoch unter Umständen das Auto nutzen. Da kümmern sich dann Anwälte ;-)
Schreib nur erst einmal etwas zu den Eigentumsverhältnissen. Bg
von
HeyDu!
am 01.03.2019, 14:31
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Rechtliche Grundlage Auto
Im Link wird es schön erklärt, da kannst Du ggf. die Richtung für "deine" Situation finden.
https://www.scheidung.org/auto/
von
HeyDu!
am 01.03.2019, 14:37
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Rechtliche Grundlage Auto
Dankeschön - A ist Besitzer ! Es gibt kein Ehevertrag!!!
von
Jakob2019
am 01.03.2019, 15:30
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Rechtliche Grundlage Auto
Noch einmal: Wer Besitzer ist, ist nachrangig, fast egal.
Die Eigentumsverhältnisse sind wichtig und dann die Frage für welchen Zweck das Auto genutzt wurde in der Familie.
von
HeyDu!
am 01.03.2019, 18:24