Frage: Prozeßkostenhilfe

Hallo Frau Bader ! Mein Exmann möchte den Titel vom Kindesunterhalt abändern lassen . Ich bin ja dann praktisch die gesetzliche Vertreterin der Kinder. Wie ist das , wenn ich für die Kinder Prozeßkostenhilfe beantrage und mein Exmann gewinnt den Prozeß : wer muß dann zahlen die Kinder oder ich als gesetzlicher Vertreter ? lg safrarja

Mitglied inaktiv - 13.05.2006, 07:41



Antwort auf: Prozeßkostenhilfe

Hallo, die Kinder stellen selber einen Antrag auf PKH. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2006