Hallo Frau Bader ! Mein Exmann möchte den Titel vom Kindesunterhalt abändern lassen . Ich bin ja dann praktisch die gesetzliche Vertreterin der Kinder. Wie ist das , wenn ich für die Kinder Prozeßkostenhilfe beantrage und mein Exmann gewinnt den Prozeß : wer muß dann zahlen die Kinder oder ich als gesetzlicher Vertreter ? lg safrarja
Mitglied inaktiv - 13.05.2006, 07:41