Hallo Frau Bader, ich habe da eine Frage! Ich bin seit 29.12.2014 im Beschäftigungsverbot und habe nun zum 1. Mal meinen Lohn bekommen. Jedoch nur ein Grundgehalt. Nach mehrfacher Nachfrage und Paragraphenkrieg bekomme ich nun zumindest ab Februar meinen Durchschnittsverdienst samt Zulagen. Aber für Januar wollen Sie mir nichts nachzahlen. Ich hätte ja im Dezember rein theoretisch noch Überstunden machen können( laut Arbeitgeber) und diese müssten Sie mir dann noch ausbezahlen + den Durchschnittlichen Lohn. Das lehnen sie aber grundsätzlich ab! Wie ist nun die Rechtlage, steht mir auch für Januar der Durchschnittsverdienst zu? Danke schon mal für Ihre Hilfe
von LouisundLuca am 02.02.2015, 15:37