Hallo Fr. Bader!
Danke für die Beantwortung meiner Frage. Aber etwas verstehe ich nicht: Unterhalt, den ein Mann zahlen muss, sind doch keine Einkünfte, sondern Ausgaben. Oder hab ich da etwas falsch verstanden? Mein Mann muss Unterhalt an seine 2 Kinder aus der ersten Ehe zahlen und wir bekommen im November Nachwuchs. Wird der Unterhalt, der zu zahlen ist, auf das uns zustehende Erziehungsgeld angerechnet? Nur so würden wir unter die Bemessungsgrenze fallen. Ich hoffe, ich habe mich jetzt richtig ausgedrückt. Ihre Karin
Mitglied inaktiv - 19.09.2001, 20:36
Antwort auf:
Nochmal Erziehungsgeld!
Liebe Karin, liebe Zora,
nein, ich hatte das tatsächlich genau andersrum verstanden.
Bei zu zahlendem Unterhalt werden Unterhaltsleistungen für Kinder, für die der Leistende kein Kindergeld erhält, abgezogen. Abzuziehen ist der Betrag, der sich aus dem Titel (Urteil) oder einer privaten Vereinbarung ergibt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2001
Antwort auf:
Nochmal Erziehungsgeld!
Hallo Karin!
Das interessiert mich ja nun auch brennend! Mein Freund zahlt ebenfalls Unterhalt für seine Tochter. Das für uns zuständige Versorgungsamt hat mir erzählt, der zu zahlende Unterhalt wird - wie auch z.B. Werbungskosten - vom Einkommen abgezogen und das wir darum auch unter die Bemessungsgrenze fallen; also das volle Erziehungsgeld beziehen können.
Vielleicht hat Dir das schon ein wenig weitergeholfen.
Ich warte aber nun genauso gespannt wie Du auf Frau Baders Antwort - sicher ist sicher!
LG
Zora
Mitglied inaktiv - 20.09.2001, 10:03