Hallo Frau Bader, ich glaube, ich hatte mich am Wochenende falsch ausgedrückt, hier nochmal mein Anliegen: Ich habe seit dieser Woche wieder ein schwangerschaftsbedingtes BV und bin komplett zu Hause. Schwangerschaftsbeginn war im Juni, ich hab jedoch erst im Mai wieder angefangen zu Arbeiten (im Dreischichtsystem). Die Zuschläge werden ja aus den letzten drei Monaten vor SS-Beginn berechnet, da liegt ja bei mir die Elternzeit. Nimmt man jetzt die durchschnittlichen Zulagen aus dem letzten BV (vor der EZ) oder wie werden sie berechnet oder wird die Zeit vor dem ersten BV genommen (das wäre dann Juli und August 2013).
von malini am 07.09.2015, 12:44